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Zuletzt geändert am 03.05.2010

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Lokwerkstatt Baum

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lokwerkstatt Baum, gültig ab 01.01.2007

§ 1 Geltungsbereich

1. Nachstehende Bedingungen werden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für sämtliche Verträge, die ein Kunde mit Modellbau Gabriele Baum (in folgender Lokwerkstatt Baum) abschließt.

2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, gelten nicht, auch soweit ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Vertragsabschluss

1. Der Vertrag kommt erst in dem Zeitpunkt zustande, zu dem die Lokwerkstatt Baum die Bestellung des Kunden annimmt. Die Bestellung des Kunden erfolgt entweder schriftlich, per Telefax oder über eine eMail des Kunden.

2. Die Lokwerkstatt Baum nimmt den Auftrag des Kunden durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder stillschweigend durch Ausführung der vereinbarten Leistung an.

3. Alle Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Gewicht und/oder Abmessungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

§ 3 Widerrufsrecht

1. Die Lokwerkstatt Baum gewährt dem Verbraucher das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung, frühestens jedoch mit dem Tage des Eingangs der Ware beim Kunden bzw. bei Dienstleistungen mit Vertragsschluss. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Lokwerkstatt Baum mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.

2. Der Widerruf kann schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch fristgerechte Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Lokwerkstatt Baum trägt die Kosten der vom Kunden zu veranlassenden Rücksendung der gelieferten Ware. Soweit der Bestellwert der zurückgesandten Ware weniger als 40,00 EUR beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten.

3. Die Lokwerkstatt Baum wird bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich nach Eingang der rückgesendeten Ware bzw. des Rückgabeverlangens Zug-um-Zug gegen Rückgabe der gelieferten Ware erstatten.

4. Wird die Ware durch den Kunden oder eine diesem zuzurechnende Person schuldhaft zerstört, beschädigt oder durch nicht bestimmungsgemäße Benutzung in ihrem Wert gemindert, so hat der Kunde der Lokwerkstatt Baum den Wert der Ware bzw. die Wertminderung zu erstatten. Die Lokwerkstatt Baum kann derartige Ansprüche aus bereits geleisteten Zahlungen des Kunden befriedigen.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit, Teillieferung

1. Liefer-, Leistungs- und Ausführungsfristen sind für die Lokwerkstatt Baum unverbindlich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

2. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Zulieferer der Lokwerkstatt Baum. Die Lokwerkstatt Baum ist insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie ein inhaltsgleiches Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von ihrem Zulieferer im Stich gelassen wird. Der Kunde ist in diesem Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren; bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die Lokwerkstatt Baum berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.

4. Verzug der Lokwerkstatt Baum tritt nur nach förmlicher Mahnung ein, auch wenn für die Lieferung oder Leistung eine Zeit vereinbart ist, die sich nach dem Kalender bestimmen oder berechnen lässt.

§ 5 Zahlungsbedingungen

1. Bei Neukunden sind die ersten Aufträge nur gegen Vorkasse bzw. Barzahlung bei Abholung zu begleichen. Weitere Aufträge werden auf Rechnung gewährt, zahlbar sofort nach Erhalt ohne Abzug. Sollten Rechnungen wiederholt angemahnt werden müssen, behält sich die Lokwerkstatt Baum vor, in Zukunft wieder nur gegen Vorauskasse zu liefern.

2. Bei Aufträgen mit einem Warenwert unter 25 EUR wird ein Kleinmengenzuschlag in Höhe von 5 EUR berechnet. Sendungen ins Ausland sind nur gegen Vorausrechnung möglich. Für Zahlungen aus dem Ausland gilt: Die Einzahlung des Rechnungsbetrages erfolgt auf unser Konto bei der Stadtsparkasse Nürnberg. Die Bankgebühren für den Zahlungsverkehr aus dem Ausland gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden. Erst nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages wird die Ware geschickt.

§ 6 Preise

1. Die Preise gelten per Stück (es sei denn, es ist gesondert vermerkt) und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

2. Alle bisherigen Preislisten verlieren mit Herausgabe einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit.

3. Mengenrabatte werden nur auf gesonderte Absprache gewährt. Während des Zeitraums vom 01. Juni bis 31. August jeden Jahres wird auf alle Lohnaufträge ein Nachlass von 10 % gewährt. Darüber hinausgehende Nachlässe werden nur auf gesonderte Absprache gewährt.

4. Werkstattleistungen werden mit einem Stundensatz von 40 EUR netto (47,60 EUR incl. 19% MwSt) berechnet. Alle auf dieser Webseite für Werkleistungen angegebenen Preise verstehen sich als Circapreise auf Basis dieses Stundensatzes.

§ 7 Verpackung und Versand

1. Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über.

2. Sofern der Besteller die Ware nicht persönlich in Empfang nimmt, erfolgt der Versand innerhalb Deutschlands grundsätzlich als versichertes Postpaket (versichert bis 500 EUR) auf Gefahr des Bestellers; dem Kunden wird dafür eine Versandkostenpauschale von 7,70 EUR in Rechnung gestellt. Lieferungen ins Ausland erfolgen auf Kosten des Bestellers zum jeweils gütigen Satz der Deutschen Post AG. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, die Sendung als Wertpaket in beliebiger Höhe zu versenden, anfallende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

3. Muss dem Kunden von der Lokwerkstatt Baum eine Verpackung gestellt werden, wird dem Kunden eine Verpackungskostenpauschale von 7,50 EUR in Rechnung gestellt.

4. Ist durch den Transport ein Schaden entstanden, so lassen Sie sich bitte vom Postzusteller eine Bestätigung über den Schadensfall ausstellen oder melden Sie diesen direkt dem zuständigen Unternehmen. Der Schaden muss innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware gemeldet werden.

5. Für Lokomotiven und anderes rollende Material, die nicht im Originalkarton angeliefert werden, kann die Lokwerkstatt Baum keine Garantie für die Unversehrtheit beim Rücktransport übernehmen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Die Lokwerkstatt Baum behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

1. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Verkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach § 377 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2. Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die reklamierte Ware ordnungsgemäß, wenn möglich originalverpackt an die Lokwerkstatt Baum zurücksenden. Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Kunden verursachte Schäden kann eine Haftung nicht übernommen werden.

3. Gewährleistungsansprüche aus dem Verkauf gebrauchter Ware und aus Reperaturleistungen verjähren in einem Jahr; Schadensersatzansprüche sind davon ausgenommen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe der Ware bzw. Abnahme.

4. Die Lokwerkstatt Baum haftet für Sach- und Vermögensschäden bei einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit vertragswesentliche Kardinalpflichten verletzt worden sind. Von der Haftung nach vorstehender Bestimmung sind nichtvorhersehbare Schäden ausgenommen. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.

2. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Warenkaufverträge (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.

3. Soweit eine entsprechende Regelung zwischen den Vertragspartnern wirksam getroffen werden kann, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort Nürnberg.