§ 1 Geltungsbereich
1. Nachstehende Bedingungen werden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten
für sämtliche Verträge, die ein Kunde mit Modellbau Gabriele
Baum (in folgender Lokwerkstatt Baum) abschließt.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere
Einkaufsbedingungen, gelten nicht, auch soweit ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen wird.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Der Vertrag kommt erst in dem Zeitpunkt zustande, zu dem die Lokwerkstatt
Baum die Bestellung des Kunden annimmt. Die Bestellung des Kunden erfolgt
entweder schriftlich, per Telefax oder über eine eMail des Kunden.
2. Die Lokwerkstatt Baum nimmt den Auftrag des Kunden durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung oder stillschweigend durch Ausführung der
vereinbarten Leistung an.
3. Alle Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie
Änderungen in Form, Farbe, Gewicht und/oder Abmessungen bleiben im Rahmen
des Zumutbaren vorbehalten.
§ 3 Widerrufsrecht
1. Die Lokwerkstatt Baum gewährt dem Verbraucher das Recht, den Vertrag
innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser
Belehrung, frühestens jedoch mit dem Tage des Eingangs der Ware beim
Kunden bzw. bei Dienstleistungen mit Vertragsschluss. Das Widerrufsrecht
erlischt vorzeitig, wenn die Lokwerkstatt Baum mit der Ausführung der
Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen hat.
2. Der Widerruf kann schriftlich, auf einem anderen dauerhaften
Datenträger oder durch fristgerechte Rücksendung der Ware erfolgen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Lokwerkstatt Baum
trägt die Kosten der vom Kunden zu veranlassenden Rücksendung der
gelieferten Ware. Soweit der Bestellwert der zurückgesandten Ware weniger
als 40,00 EUR beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu
tragen, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten.
3. Die Lokwerkstatt Baum wird bereits geleistete Zahlungen des Kunden
unverzüglich nach Eingang der rückgesendeten Ware bzw. des
Rückgabeverlangens Zug-um-Zug gegen Rückgabe der gelieferten Ware
erstatten.
4. Wird die Ware durch den Kunden oder eine diesem zuzurechnende Person
schuldhaft zerstört, beschädigt oder durch nicht
bestimmungsgemäße Benutzung in ihrem Wert gemindert, so hat der
Kunde der Lokwerkstatt Baum den Wert der Ware bzw. die Wertminderung zu
erstatten. Die Lokwerkstatt Baum kann derartige Ansprüche aus bereits
geleisteten Zahlungen des Kunden befriedigen.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit, Teillieferung
1. Liefer-, Leistungs- und Ausführungsfristen sind für die
Lokwerkstatt Baum unverbindlich, soweit nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart wird.
2. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung durch Zulieferer der Lokwerkstatt Baum. Die Lokwerkstatt Baum
ist insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie ein
inhaltsgleiches Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von ihrem
Zulieferer im Stich gelassen wird. Der Kunde ist in diesem Fall
unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu
informieren; bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden
unverzüglich erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in
diesem Fall ausgeschlossen.
3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die Lokwerkstatt Baum
berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.
4. Verzug der Lokwerkstatt Baum tritt nur nach förmlicher Mahnung ein,
auch wenn für die Lieferung oder Leistung eine Zeit vereinbart ist, die
sich nach dem Kalender bestimmen oder berechnen lässt.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Bei Neukunden sind die ersten Aufträge nur gegen Vorkasse bzw.
Barzahlung bei Abholung zu begleichen. Weitere Aufträge werden auf
Rechnung gewährt, zahlbar sofort nach Erhalt ohne Abzug. Sollten
Rechnungen wiederholt angemahnt werden müssen, behält sich die
Lokwerkstatt Baum vor, in Zukunft wieder nur gegen Vorauskasse zu liefern.
2. Bei Aufträgen mit einem Warenwert unter 25 EUR wird ein
Kleinmengenzuschlag in Höhe von 5 EUR berechnet. Sendungen ins Ausland
sind nur gegen Vorausrechnung möglich. Für Zahlungen aus dem Ausland
gilt: Die Einzahlung des Rechnungsbetrages erfolgt auf unser Konto bei der
Stadtsparkasse Nürnberg. Die Bankgebühren für den
Zahlungsverkehr aus dem Ausland gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.
Erst nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages wird die Ware
geschickt.
§ 6 Preise
1. Die Preise gelten per Stück (es sei denn, es ist gesondert vermerkt)
und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
2. Alle bisherigen Preislisten verlieren mit Herausgabe einer neuen Preisliste
ihre Gültigkeit.
3. Mengenrabatte werden nur auf gesonderte Absprache gewährt. Während
des Zeitraums vom 01. Juni bis 31. August jeden Jahres wird auf alle
Lohnaufträge ein Nachlass von 10 % gewährt. Darüber
hinausgehende Nachlässe werden nur auf gesonderte Absprache gewährt.
4. Werkstattleistungen werden mit einem Stundensatz von 40 EUR netto (47,60 EUR
incl. 19% MwSt) berechnet. Alle auf dieser Webseite für Werkleistungen
angegebenen Preise verstehen sich als Circapreise auf Basis dieses
Stundensatzes.
§ 7 Verpackung und Versand
1. Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den
Kunden über.
2. Sofern der Besteller die Ware nicht persönlich in Empfang nimmt,
erfolgt der Versand innerhalb Deutschlands grundsätzlich als versichertes
Postpaket (versichert bis 500 EUR) auf Gefahr des Bestellers; dem Kunden wird
dafür eine Versandkostenpauschale von 7,70 EUR in Rechnung gestellt.
Lieferungen ins Ausland erfolgen auf Kosten des Bestellers zum jeweils
gütigen Satz der Deutschen Post AG. Auf Wunsch besteht die
Möglichkeit, die Sendung als Wertpaket in beliebiger Höhe zu
versenden, anfallende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
3. Muss dem Kunden von der Lokwerkstatt Baum eine Verpackung gestellt werden,
wird dem Kunden eine Verpackungskostenpauschale von 7,50 EUR in Rechnung
gestellt.
4. Ist durch den Transport ein Schaden entstanden, so lassen Sie sich bitte vom
Postzusteller eine Bestätigung über den Schadensfall ausstellen oder
melden Sie diesen direkt dem zuständigen Unternehmen. Der Schaden muss
innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware gemeldet werden.
5. Für Lokomotiven und anderes rollende Material, die nicht im
Originalkarton angeliefert werden, kann die Lokwerkstatt Baum keine Garantie
für die Unversehrtheit beim Rücktransport übernehmen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Die Lokwerkstatt Baum behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren
bis zur vollständigen Bezahlung vor.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
1. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der
Ware schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Verkehr ist erforderlich,
dass der kaufmännische Kunde seinen nach § 377 HGB bestimmten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
2. Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die reklamierte Ware
ordnungsgemäß, wenn möglich originalverpackt an die
Lokwerkstatt Baum zurücksenden. Für aufgrund nicht
ordnungsgemäßer Verpackung durch den Kunden verursachte Schäden
kann eine Haftung nicht übernommen werden.
3. Gewährleistungsansprüche aus dem Verkauf gebrauchter Ware und aus
Reperaturleistungen verjähren in einem Jahr; Schadensersatzansprüche
sind davon ausgenommen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe
der Ware bzw. Abnahme.
4. Die Lokwerkstatt Baum haftet für Sach- und Vermögensschäden
bei einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit vertragswesentliche
Kardinalpflichten verletzt worden sind. Von der Haftung nach vorstehender
Bestimmung sind nichtvorhersehbare Schäden ausgenommen. Im Übrigen
besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die
Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Unwirksame
Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am
nächsten kommen.
2. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die
Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
internationale Warenkaufverträge (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
3. Soweit eine entsprechende Regelung zwischen den Vertragspartnern wirksam
getroffen werden kann, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort Nürnberg.
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